Unfallgutachten für Ihren LKW
Im Falle eines Autounfalls, bei dem es zu Schäden am Fahrzeug kommt, fallen leider eine ganze Reihe von behördlichen und versicherungstechnischen Aufgaben an. Wenn der Schaden als Haftpflichtfall gilt und Sie nicht der Unfallverursacher sind, steht Ihnen die Versicherung Ihres Unfallgegners, die die Kosten übernehmen muss, als Verhandlungsgegner gegenüber.
Die Versicherung wird ein Gutachten erstellen, das Ihren Schaden beziffert. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Bewertung zunächst skeptisch zu sehen ist, da Versicherungsgesellschaften verständlicherweise nicht mehr Kosten erstatten möchten als unbedingt nötig.
Daher sollten Sie unbedingt ein Gegengutachten von Ihrem Schaden erstellen lassen. Für diese Aufgabe sind die unabhängigen Kfz-Sachverständigen zuständig, die Ihren Schaden realistisch und unabhängig von den Interessen einer Versicherungsfirma einschätzen werden. Sind Sie der oder die Geschädigte, muss die gegnerische Versicherung alle Ihre Auslagen für diese unabhängige Gutachterleistung übernehmen, einschließlich der Anfahrtskosten.
Sorgen Sie dafür, dass Sie auf diese Situation vorbereitet sind und in der akuten Situation von Anfang an richtig handeln.
Für Oldtimer und getunte Fahrzeuge erstellen wir auch Wertgutachten
Wir sind für Sie 24/7 erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.
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