Abgesehen von der oben bereits mit einem Beispiel berechneten Auszahlung haben Sie während der Wiederbeschaffungsdauer nach einem Totalschaden Anspruch auf einen Mietwagen bzw. Übernahme der Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Im Regelfall ist mit 14 bis 16 Tagen zu rechnen, das OLG Celle hat einer Klägerin sogar 26 Tage zugesprochen.
Falls es zu einem Personenschaden gekommen ist, können Sie mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk Ansprüche auf Schmerzensgeld prüfen (hierzu ist ein ärztliches Attest notwendig). Die Versicherung muss auch Kosten übernehmen, die rund um die Entsorgung oder bei der Ersatzbeschaffung anfallen (Verschrottungskosten, Abschleppkosten, Anmeldegebühren etc.). Ihr Gutachter wird Sie umfassend über Ihre Rechte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden aufklären.