Kfz Gutachter Berlin Potsdam ✆ 0176 20 90 90 90 – Kfz-Gutachter und Sachverständiger Griesche – Berlin und Brandenburg

Wirtschaftlicher Totalschaden?

Mit der 130 Prozent Regel kann sogar eine Reparatur möglich sein

Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden! Vielleicht schießt Ihnen dieser Gedanke für Ihr Auto nach einem heftigen Crash direkt in den Kopf. Ein unabhängiges Schadensgutachten wird zahlenbasiert zeigen, ob es sich wirklich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Doch auch diese Diagnose muss eine Reparatur versicherungstechnisch nicht automatisch ausschließen. Ist die Schuldfrage eindeutig, können Sie den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung mit Schadensersatzforderungen belangen.

Nehmen Sie sich 7 Minuten Lesezeit für diesen Ratgeber zum wirtschaftlichen Totalschaden. Danach wissen Sie ...

Das Kfz-Sachverständigenbüro von David Griesche in Berlin & Brandenburg ist 24/7 der richtige Ansprechpartner, um einen Totalschaden diagnostizieren und entsprechende Schadensersatzansprüche an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu stellen. Sind Sie nicht schuld am Unfall, muss der gegnerische Versicherer für die Gutachtenkosten aufkommen.

„Super Service! Extrem schnell und zuverlässig!“
(sagt A. Weinert in Ihrer 5 Sterne Rezension bei Google zum Service von David Griesche)
5/5

Definition: Wirtschaftlicher Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Rede, wenn die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Die Reparatur wäre dann wirtschaftlich unverhältnismäßig, daher wird ein Totalschaden so bezeichnet. Bei einem technischen Totalschaden ist schadensbedingt keine Werkstattreparatur für das Fahrzeug mehr möglich.
Unfall Totalschaden

Kurz & knapp: Das Wichtigste vorab zum wirtschaftlichen Totalschaden

Häufig gestellte Fragen zum Totalschaden:

Wie wird ein wirtschaftlicher Totalschaden berechnet?

Er wird durch die Relation von Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert bestimmt. Beide Werte berechnet ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Schadensgutachten, um die Wirtschaftlichkeit der Reparatur einschätzen zu können.

Wie ermittelt man den Restwert eines Autos bei wirtschaftlichem Totalschaden?

Das ist die Aufgabe des Kfz Gutachters im Rahmen des Schadenmanagements. Er nutzt Restwertbörsen, um aus erhaltenen Angeboten den Restwert für einen wirtschaftlichen Totalschaden bestimmen zu können. Dieser auf Restwertbörsen ermittelte Betrag ist für den Verkauf des Autos bindend.

Was bekomme ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Die Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens muss mit einem Sachverständigengutachten erfolgen. Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis wird der zuständige Kfz-Haftpflichtversicherer die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen. Hinzu kommen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen und weitere Schadenspositionen wie Entsorgungskosten oder Ab- oder Anmeldegebühren.

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Diagnose Totalschaden: Nicht ohne meinen unparteiischen Kfz Gutachter!

Halten Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall an die folgende Grunddevise für die anstehende Schadensabwicklung: Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Sie sollten sich auf keinen Fall nur mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben, auch wenn die gegnerische Versicherung das für eine gute Idee hält. Ohne die Werte aus einem Unfallgutachten ist ein Totalschaden überhaupt nicht zu diagnostizieren.

Nur auf der Basis eines unabhängigen Sachverständigengutachtens werden Sie Ihre Forderungen ableiten können. Nutzen Sie mit dem Gutachterbüro von David Griesche einen ganzheitlichen Schadensservice, der nur Ihre Ansprüche im Fokus hat.

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Unterschied zwischen wirtschaftlichem, technischem und unechtem Totalschaden?

Beim wirtschaftlichen Totalschaden geht es laut der obigen Definition um die Relation zwischen Aufwand (= Reparaturkosten) und ermitteltem Wiederbeschaffungswert für das Unfallfahrzeug. Bei einem technischen Totalschaden sind die Zerstörungen so stark, dass keine fachmännische Instandsetzung mehr möglich ist (wenn sich der Rahmen z. B. komplett verzogen hat). Häufig beträgt der Schrottwert 0 Euro.

Ein unechter Totalschaden tritt bei neuen Fahrzeugen ein: Hier wäre eine Reparatur des Autos rein finanziell betrachtet möglich, die enorme Wertminderung für den Halter laut BGH Urteil aber unzumutbar bzw. unverhältnismäßig. Bei einer Laufleistung von weniger als 1.000 Kilometern kommt eine Neuwertentschädigung bei einem unechten Totalschaden in Betracht. Nicht der Zeitwert, sondern der Listenpreis kann dann vom Versicherer herangezogen werden. Jedes Auto weist nach einem Unfall eine Wertminderung auf, für die Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Neuwagen verlieren im ersten Jahr den größten Wert.

Grundlagen zur Berechnung eines Totalschadens

Alle Werte, die auch im Rechenbeispiel für einen wirtschaftlichen Totalschaden herangezogen werden, müssen von einem unabhängigen Kfz Gutachter hergleitet werden. Das ist die Basis, um Ihre Schadensersatzansprüche für die Wiederbeschaffung objektiv durchsetzen zu können.

Beim Restwert, dem Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederbeschaffungskosten und den Reparaturkosten für den verunfallten Wagen handelt es sich keinesfalls um einfache Schätzwerte oder Übernahmen aus der Schwacke-Liste für ein Auto: Die gesamte Expertise des Gutachters und eine gründliche Analyse fließen ein, um diese wichtigen Fahrzeugwerte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden aussagekräftig bestimmen zu können.

Bei einem Totalschaden ist ein Kfz Gutachter unverzichtbar

Es gibt demnach keine feste Formel, um etwa die Reparaturkosten für ein Auto oder den Wiederbeschaffungsaufwand im Zuge der Versicherungsregulierung berechnen zu können: Es kommt auf die Details im konkreten Fall an. Die Wiederbeschaffungskosten etwa enthalten den gesamten Wiederbeschaffungsaufwand für eine Ersatzbeschaffung. Auch regionale Gegebenheiten des Gebrauchtwagenmarktes fließen in die Berechnung für den Wagen mit ein.

Beispielrechnung für wirtschaftlichen Totalschaden

Nehmen wir an, Kfz-Sachsachverständiger David Griesche kommt in seinem Gutachten zu folgenden Werten mit Blick auf einen Totalschaden:

Reparaturkosten (netto): 7.500 Euro
Wiederbeschaffungswert: 4.000 Euro
Restwert: 1.000 Euro

Die Instandsetzungskosten für das verunfallte Fahrzeug liegen mit 7.500 Euro deutlich über dem Wiederbeschaffungswert, sodass definitionsgemäß ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. In diesem Fall erhielten Sie als Geschädigter einen Betrag von 3.000 Euro, also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden lassen sich die Kosten für die Reparatur des Autos nicht fiktiv mit der Versicherung abrechnen.

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Totalschaden: Was hat mit der 130-Prozent-Regel auf sich?

Hier an dieser Stelle erfahren viele Unfallgeschädigte zu ihrer großen Überraschung, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden durchaus ein Zustand mit versicherungstechnischen Handlungsspielräumen ist. Zunächst mag die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden endgültig klingen, doch das muss in Ihrem Fall nicht so sein. Nach der Fachberatung durch David Griesche und der schnellen Gutachtenerstellung liegen alle Fakten und Optionen auf dem Tisch!

Beispiel für 130 % Regel bei wirtschaftlichem Totalschaden

Zeigt das Schadensgutachten, dass die Reparaturkosten nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, kann eine Reparatur des wirtschaftlichen Totalschadens möglich sein. Der Bundesgerichtshof möchte mit der 130 Prozent Sonderregelung dem besonderen Integritätsinteresse des Geschädigten bei einem Totalschaden Rechnung tragen. Das heißt: Hängen Sie sehr am Unfallwagen, können Sie im Rahmen der 130 Prozent Regel eine Reparatur prüfen.

Wurde der Wiederbeschaffungswert mit 5.000 Euro kalkuliert, so dürften die Reparaturkosten bei maximal 6.500 Euro liegen. Falls Sie im Rahmen dieser Regelung den wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen, müssen Sie das Auto mindestens 6 Monate weiternutzen.

Welche Ansprüche habe ich gegenüber der Versicherung bei Totalschaden?

Abgesehen von der oben bereits mit einem Beispiel berechneten Auszahlung haben Sie während der Wiederbeschaffungsdauer nach einem Totalschaden Anspruch auf einen Mietwagen bzw. Übernahme der Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Im Regelfall ist mit 14 bis 16 Tagen zu rechnen, das OLG Celle hat einer Klägerin sogar 26 Tage zugesprochen.

Falls es zu einem Personenschaden gekommen ist, können Sie mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk Ansprüche auf Schmerzensgeld prüfen (hierzu ist ein ärztliches Attest notwendig). Die Versicherung muss auch Kosten übernehmen, die rund um die Entsorgung oder bei der Ersatzbeschaffung anfallen (Verschrottungskosten, Abschleppkosten, Anmeldegebühren etc.). Ihr Gutachter wird Sie umfassend über Ihre Rechte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden aufklären.

Wer ist rechtlich gesehen der Fahrzeugbesitzer? Leasing und Finanzierung als Sonderfälle

Haben Sie mit einem Leasingfahrzeug oder einem finanzierten Wagen einen Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden, sollten Sie sich umgehend an den Leasinggeber oder die Bank wenden. Sie sind nicht der Fahrzeugbesitzer! In der Regel kommt es durch ein solches Schadensereignis zu einer sofortigen Vertragsauflösung: Im Fachjargon ist von einer schwerwiegenden Vertragsstörung die Rede (Rechtsgrundlage ist § 313 BGB). Die Leasinggesellschaft wird aber auf die Zahlung der ausstehenden Raten bestehen (Stichwort Vollamortisation).

Leasingratenausfallversicherung schützt bei wirtschaftlichem Totalschaden

Da die Kfz-Vollkaskoversicherung für diese Kosten nicht mit Schadensersatz eintritt, ist der Abschluss einer Leasingausfallratenversicherung dringend zu empfehlen (diese wird auch als GAP-Versicherung bezeichnet). Bei Leasing oder der Fahrzeugfinanzierung sollten Sie sich sehr genau informieren, wie Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden abgesichert sind. Sie wissen jetzt, was es mit den Begriffen Vertragsstörung und Vollamortisation auf sich hat. Vollkasko stellt alleine noch keine umfassende Absicherung bei einem Unfallschaden dar.

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Unfall-Soforthilfe vom neutralen Kfz Sachverständigen

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Wirtschaftlicher Totalschaden nach Wildunfall oder Hagelschaden?

Hierbei handelt es sich nicht um einen Haftpflichtfall. Bei einem Wildunfall oder einem Hagelschaden greift die Kaskoversicherung. Kommt es durch einen Wildunfall oder Hagelschaden zu einem wirtschaftlichen Totalschaden, wird die Teilkaskoversicherung ebenfalls die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen, wobei die vertragliche vereinbarte Selbstbeteiligung noch einzurechnen ist.

Bei gerade erst zugelassenen Fahrzeugen kommt auch eine Neuwertentschädigung bei einem Totalschaden in Betracht. Im Unterschied zum Haftpflichtfall übt die Versicherung bei einem Kaskoschaden ihr Weisungsrecht aus, indem sie selbst einen Sachverständigen für das Fahrzeug beauftragt. Die 130 % Regel greift bei einem solchen Kaskoschaden nicht. Bei einem Wildunfall oder einen Schaden durch höhere Gewalt ist eine Kaskoversicherung notwendig. Die einfache Kfz-Haftpflicht würde für Schäden am eigenen Auto nicht greifen, Teilkasko ist mindestens notwendig.

Wildunfall

Diese Optionen haben Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

  1. Sie nutzen die Auszahlung der Versicherung nach dem Totalschaden für eine Ersatzbeschaffung. In der Zwischenzeit sind Sie mit einem Ersatzfahrzeug auf Kosten der gegnerischen Versicherung mobil.
  2. Den Unfallwagen können Sie behalten und zum Restwert laut Gutachten verkaufen. Mit Blick auf die Schadensminderungspflicht müssten Sie sich einen Übererlös anrechnen lassen.
  3. Sofern der unreparierte Unfallwagen trotz wirtschaftlichem Totalschaden verkehrssicher ist, können Sie ihn in diesem Zustand weiterfahren. Bedenken Sie, dass gerade bei älteren Fahrzeugen schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das Unfallfahrzeug kann fahrtüchtig sein.
  4. Ist die 130 Prozent Regel rechnerisch möglich und entscheiden Sie sich für die Reparatur des wirtschaftlichen Totalschadens, müssen Sie das instand gesetzte Fahrzeuge 6 Monate weiternutzen.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Kfz Gutachter über Umbaukosten

Es kann sein, dass Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden beispielsweise Anhängerkupplungen, Sound- oder Navigationssysteme in das neu beschaffte Auto einbauen lassen wollen (falls sie unbeschädigt sind). Möchten Sie Sonderbauten bzw. Teile der Sonderausstattung übernehmen, wird Ihr Gutachter die Kosten hierfür berechnen und ausweisen.

Möchten Sie nichts aus dem wirtschaftlichen Totalschaden ‚retten‘, wird Ihr Sachverständiger diese Sonderausstattung wertsteigernd bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes einbeziehen. Sie können diese Ausstattung somit bei der Versicherung einfordern.

Unabhängigkeit zahlt sich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden für Sie aus!

An dieser Stelle erkennen Sie ganz deutlich, warum Sie mit einem neutralen Autogutachter wie David Griesche in Berlin und Brandenburg mehr bei der Schadensregulierung eines wirtschaftlichen Totalschadens herausholen können! Die Versicherung des Unfallgegners wird den Schaden am Fahrzeug möglichst klein rechnen wollen. Es wäre unvernünftig, sich auf den gestellten Versicherungsgutachter einzulassen.

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Kfz-Sachverständigenbüro David Griesche: Ihr Partner nicht nur im Schadensfall!

Sie vermuten einen wirtschaftlichen Totalschaden an Ihrem Auto? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und legen Sie die Schadensregulierung mit der zuständigen Versicherung in erfahrene Hände eines TÜV-zertifizierten und geprüften Kfz-Gutachterbüros in Berlin und Brandenburg. Das Gutachten kann binnen 24 Stunden fertig sein, wobei die Begutachtung des Fahrzeugs sehr flexibel erfolgen kann. Mit einem professionellen Unfallgutachten geht die Wiederbeschaffung inkl. Ersatzwagen schnell voran.

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Keine Schuld am Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht auf einen kostenlosen Kfz Gutachter

Die Kontaktaufnahme mit dem Gutachterbüro ist auch mit einem Schadensbild vom möglichen Totalschaden unkompliziert via WhatsApp möglich. Durch das leistungsstarke Netzwerk mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und angeschlossenen Werkstätten sowie Lackierbetrieben findet sich für jeden Schadensfall eine individuelle Lösung. Als Partner von Classic-Analytics sind Sie bei David Griesche auch für Oldtimerbewertungen an der richtigen Adresse.
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