Kfz Gutachter Berlin Potsdam ✆ 0176 20 90 90 90 – Kfz-Gutachter und Sachverständiger Griesche – Berlin und Brandenburg

Fiktive Abrechnung:

2. Wahl oder 1. Abrechnungsoption nach einem unverschuldeten Unfall?

Fiktive Abrechnung? Vielleicht lesen Sie hier als Geschädigter zum ersten Mal von dieser Option für die Versicherungsabwicklung nach einem fremdverschuldeten Autounfall (= Haftpflichtschaden am Fahrzeug). Sie sehen den Fahrzeugschaden und denken automatisch an Ihr Recht auf eine fachmännische Reparatur. Doch es besteht keine Pflicht, den Unfallwagen in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.

Abgerechnet wird am Ende: Aber wie?

Sie können sich den Schaden auszahlen lassen und so fiktiv abrechnen. Hier lesen Sie, wie das funktioniert und mit welchen Vor- und Nachteilen sowie Kürzungsversuchen des gegnerischen Kfz-Versicherers zu rechnen ist. Das Verkehrsrecht sieht klare Regeln für die Schadensregulierung bei einem unverschuldeten Unfall vor: Der Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer muss für den entstandenen Schaden UND Schadensposten wie Gutachterkosten, Anwaltskosten, Wertminderung und eine Nutzungsausfallentschädigung aufkommen.
„Super Service! Extrem schnell und zuverlässig!“
(sagt A. Weinert in Ihrer 5 Sterne Rezension bei Google zum Service von David Griesche)
5/5

Das erwartet Sie hier:

  1. Kurz & knapp
  2. Häufige Fragen
  3. Was wird benötigt?
  4. Rechte als Geschädigter
  5. Beispielrechnung
  6. Nachteile?
  7. Fiktive Abrechnung trotz Reparatur
  8. Abzüge & Kürzungen
  9. Wirtschaftlicher Totalschaden
  10. Fazit

Kurz & kompakt: Das Allerwichtigste zur fiktiven Abrechnung eines Kfz-Schadens

Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung:

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Es handelt sich um das Gegenteil zur konkreten Abrechnung (= Reparatur in einer Werkstatt). Gemeint ist die Abrechnung eines Fahrzeugschadens auf der Basis von Nettoreparaturkosten. Diese und weitere Schadenspositionen sollten auf einem unparteiischen Sachverständigengutachten basieren. Ein Kostenvoranschlag ist oft unzureichend.

Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Tendenziell kommt die fiktive Abrechnung gerade bei älteren Fahrzeugen und oberflächlichen, nicht sicherheitsrelevanten Blechschäden in Frage. Bei Neufahrzeugen ist die fiktive Abrechnung wegen der immensen Wertminderung meistens nicht die wirtschaftlichste Idee.

Was wird für die fiktive Abrechnung benötigt?

Da dem Autoversicherer weder Rechnungen, noch eine Reparaturbestätigung vorliegen, werden Sie zur Durchsetzung der fiktiven Abrechnung ein Schadengutachten brauchen (Ausnahme: Bagatellschaden). Die Kosten hierfür hat oberhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro laut BGH die Versicherung des Schadenverursachers zu zahlen.

Wir prüfen den Unfallschaden schnell und unabhängig

Begutachtung des Unfallschadens auf Wunsch direkt am Unfallort oder bei Ihnen vor Ort.

Motivcheck: Wann ist die fiktive Abrechnung interessant für Sie?

  • Stört mich nicht! Sie möchten den ‚kosmetischen‘ Blechschaden bei einem alten Fahrzeug nicht reparieren lassen und das Geld anderweitig nutzen.
  • Das kann ich selber! Sie können das verunfallte Fahrzeug selbst reparieren oder kennen jemanden / einen Werkstattbetrieb (ggf. lassen Sie nur eine Notreparatur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit vornehmen).
  • Ich halte mir alles offen! Sie denken perspektivisch über einen Verkauf des Unfallwagens nach und wollen vorerst keine Reparatur vornehmen.

Das sind Ihre Rechte als Geschädigter bei fiktiver Abrechnung:

  1. Sie müssen keine Reparatur vornehmen lassen.
  2. Sie können oberhalb der Bagatellgrenze einen eigenen Sachverständigen auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers hinzuziehen.
  3. Falls Sie die Option der fiktiven Abrechnung wählen, können Sie sich die Reparaturkosten und weitere Schadensposten auszahlen lassen.
  4. Überlegen Sie dann, was/ob Sie etwas am verunfallten Fahrzeug instand setzen lassen wollen.
  5. Laut Rechtsprechung ist auch der Wechsel von fiktiver zu konkreter Abrechnung möglich: Sie könnten die Reparaturrechnung bei der Versicherung nachreichen und einen Differenzbetrag einfordern (anwaltliche Unterstützung ist dringend zu empfehlen).
  6. Fiktive Abrechnung ist laut BGH Urteil von 2015 auch bei Kaskoschäden möglich (vergleiche Aktenzeichen IV ZR 426/14).

Beispielrechnung: So wird fiktiv abgerechnet

Ganz ‚real‘ wird es, wenn Sie sich nach einem fremdverschuldeten Autounfall an Ihren Kfz-Gutachter in Berlin und Brandenburg wenden und dieser mit einem Gutachten alle Schadenspositionen exakt abrechnet.

Fiktiv abrechnen können Sie folgende, ersatzfähige Posten (die Beträge dienen als Beispiel):

  • Netto-Reparaturkosten, die konkret auf einer Werkstattrechnung auftauchen würden (3.500 Euro).
  • Merkantile Wertminderung (300 Euro).
  • Unkostenpauschale (ca. 25 Euro).
  • Nutzungsausfall (je nach Fahrzeugklasse und Ausfallzeit, beispielhaft 200 Euro).
  • Verbringungskosten, ortsübliche UPE-Aufschläge für Ersatzteile, Kosten für Beilackierung, ggf. Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt (Summe laut Gutachten 150 Euro).
Fiktive Abrechnung berechnen
In Summe könnten Sie sich in diesem fiktiven Schadensfall 4.175 Euro vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners auszahlen lassen und dann entscheiden, was Sie mit dem Betrag machen wollen. Auch Kosten für den Autogutachter und einen Anwalt können Sie abrechnen. Durch eine Abtretungserklärung kommen Sie mit diesen Kosten bei der Schadensabrechnung überhaupt nicht in Berührung.

Wie die fiktive Abrechnung bei der Unfallregulierung beantragen?

Setzen Sie nach dem Unfall auf das ganzheitliche Schadensmanagement eines Kfz-Sachverständigenbüros, wird der Gutachter die fiktive Abrechnung auf Basis des erstellten Schadensgutachtens einfordern. Er wird der Versicherung mitteilen, dass Sie sich den Unfallschaden und alle oben angeführten Positionen auszahlen lassen wollen. Der Versicherer hat dann eine Erstattung als Schadensersatz vorzunehmen.

Je nach Schadensszenario wird Ihr Gutachter prüfen, ob weitere Ansprüche auf Schadenersatz hinzukommen können (denken Sie bei einem Personenschaden an Schmerzensgeld).

Fiktive Schadensabrechnung nur auf Gutachtenbasis!

Der Charakter der fiktiven Abrechnung liegt ja gerade darin, dass es keine Werkstattrechnung mit konkreten Stundensätzen etc. gibt. Also müssen Sie als Geschädigter der eintrittspflichtigen Versicherung mittels Gutachten alle abzurechnenden Positionen aussagekräftig übermitteln. Überlassen Sie das einem über viele Jahre erfahrenen Experten wie David Griesche.

Expertentipp: Daran sollten Sie nach dem Unfall denken!

Die Versicherung des Schadenverursachers wird einen eigenen Gutachter für Ihr Fahrzeug schicken oder Sie von einem Kostenvoranschlag überzeugen wollen. Auf beides sollten und müssen Sie sich nicht einlassen: Es wäre zu Ihrem unmittelbaren finanziellen Nachteil mit Blick auf die Berechnung der Schadenssumme.

Hat die fiktive Abrechnung Nachteile?

Im Einzelfall sollten Sie unter Berücksichtigung Ihrer Ziele genau nachrechnen, welche Option besser ist und ob eine Eigenreparatur überhaupt in Frage kommt. Bedenken Sie, dass Sie im Falle der fiktiven Abrechnung den Unfallwagen für weitere 6 Monate behalten müssen. Diese Weiternutzung kann Ihren Interessen widersprechen, vielleicht möchten Sie das Fahrzeug sofort loswerden?

Ein vorzeitiger Verkauf führt laut BGH Urteil dazu, dass Sie nur tatsächlich bis dato angefallene Kosten zurückverlangen können. Zudem müssen Sie bei der fiktiven Abrechnung mit Kürzungsversuchen der Autoversicherung rechnen.

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Wer kann einen Schaden fiktiv abrechnen?

Sind Sie nicht der Fahrzeugeigentümer, greift die fiktive Abrechnung vor allem bei einem Neufahrzeug nicht. Anspruchsteller kann nur der Fahrzeugeigentümer sein! Bei einem finanzierten Fahrzeug oder einem Leasingwagen müssen Bank oder Leasingeber entscheiden, was mit dem Unfallwagen passieren soll. Eine fiktive Abrechnung ist unwahrscheinlich, zumal das Vorgehen im Schadensfall vertraglich exakt geregelt ist.

Ist eine fiktive Abrechnung trotz Reparatur möglich?

Ja, Sie könnten die fiktive Abrechnung inkl. aller Schadensposten durchführen und dann eine Eigenreparatur durchführen. Insofern sind Fahrzeugreparatur und fiktive Abrechnung nicht per se als Widerspruch zu sehen. Die Reparatur findet dann aber außerhalb der eigentlichen Schadensregulierung statt, wodurch Sie als Fahrzeugbesitzer flexible Handlungsspielräume nutzen können.

Abzüge & Kürzungen der Versicherung bei fiktiver Abrechnung?

Kommen wir nun zu den Fallstricken dieser an sich sehr einfachen Regulierungslösung. Viele Kfz-Haftpflichtversicherer werden einen Werkstattverweis und Prüfberichte anführen, um bei der fiktiven Abrechnungen Kürzungen durchzusetzen. Besonders bei den Werkstattkosten bzw. Reparaturkosten wird oft der Rotstift angesetzt. Selten werden die Kosten bzw. Stundensätze für eine Markenwerkstatt zu 100 % akzeptiert.

Das vermeintliche Argument der Schadenminderungspflicht

Auch bei der fiktiven Abrechnung von kalkulierten UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten und der merkantilen Wertminderung müssen Geschädigte oft mit versicherungsseitigen Kürzungen rechnen. Nicht selten berufen sich Versicherer auf die Schadensminderungspflicht und kürzen Reparaturkosten für eine Markenwerkstatt. Bei Neufahrzeugen sind markengebundene Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt bei der Schadensabwicklung aber völlig legitim.

Sie können sich gegen solche Kürzungen wehren!

Mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk können Sie dafür sorgen, dass es bei KürzungsVERSUCHEN im Rahmen der fiktiven Abrechnung bleibt. Das Recht ist in den allermeisten Fällen klar auf Ihrer Seite. In den letzten Jahren häufen sich die Gerichtsurteile, die die Position von Geschädigten bei der fiktiven Abrechnung stärken.

Besonderheit: Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung

Bis hierhin haben Sie nachvollzogen, dass bei der fiktiven Abrechnung alle Schadenspositionen erstattet werden können. Die Mehrwertsteuer bildet seit einer Gesetzesreform 2002 die einzige Ausnahme. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer wird nur für den Fall erstattet, dass sie tatsächlich angefallen ist.

Wirtschaftlicher Totalschaden und fiktive Abrechnung

Liegen die Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten mehr als 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, lautet die endgültige Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden. In diesem Schadensszenario ist keine fiktive Abrechnung in dem bis hier beschriebenen Umfang möglich. Die Wiederbeschaffung rückt in den Fokus. Im Gutachten wird der Sachverständige sämtlichen Wiederbeschaffungsaufwand berücksichtigen. Mit der Versicherungsleistung soll eine äquivalente Ersatzbeschaffung möglich sein.

Schadensregulierung Versicherung

Totalschaden auf Gutachtenbasis abrechnen

Sie würden als Geschädigter die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert als Entschädigung von der eintrittspflichtigen Autoversicherung erhalten. Zu diesem Restwert dürften Sie das Unfallfahrzeug verkaufen. Hierbei ist wieder die Schadensminderungspflicht zu beachten, ein Übererlös wäre anzurechnen.

Ihre Ansprüche brauchen eine unabhängige Gutachterexpertise

Je größer der Schaden, desto wichtiger ein unabhängiges Schadengutachten: Erst auf Basis der gutachterlichen Feststellungen lässt sich überhaupt ermitteln, ob es sich tatsächlich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Vielleicht ist ein Ersatzfahrzeug gar nicht nötig: Bis zur Grenze der angesprochenen 130 Prozent können Sie auch eine Sonderregel prüfen, mit der sich auch ein Totalschaden in einer Werkstatt reparieren ließe. Über dieses Sonderrecht wird Sie der Versicherungssachverständige des Unfallgegners aber wohl kaum aufklären wollen.

Fazit: Die fiktive Abrechnung kann für Sie vorteilhaft nach einem Unfall sein

Ob es sich um die eingangs erwähnte 2. Wahl oder 1. Abrechnungsoption handelt, lässt sich nur seriös beantworten, wenn alle Fakten und Werte aus dem Gutachten auf dem Tisch liegen. In jedem Fall brauchen Sie ein Sachverständigengutachten, um die Option der fiktiven Abrechnung überhaupt ziehen zu können.

Besonders bei einem Unfall mit einem Oldtimer ist eine besondere Expertise notwendig, um den Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten ermitteln zu können. Gleichwertige Ersatzfahrzeuge sind meistens nicht verfügbar. Insofern ist das hier vorgestellte Sachverständigenbüro auch für diese Fälle Ihr Ansprechpartner.

Alles andere als fiktiv ist das professionelle Schadensmanagement des Kfz-Sachverständigenbüros Griesche

Der erfahrene Autogutachter wird Sie umfassend beraten und die gesamte Schadensregulierung in Ihrem Interesse durchführen. Eine erste Kontaktaufnahme ist unkompliziert per WhatsApp möglich, im Schadensfall können Sie auf eine 24/7 Erreichbarkeit vertrauen. Setzen Sie auf einen geprüften, TÜV-zertifizierten Service und ein leistungsstarkes Netzwerk aus Fachanwälten für Verkehrsrecht und Werkstätten sowie Lackierbetriebe.

Abgerechnet wird am Ende, und zwar lückenlos: Sehr real und keineswegs fiktiv vertritt David Griesche als unabhängiger Kfz-Gutachter in Berlin und Brandenburg Ihre Interessen als Unfallgeschädigter zu 100 %. Mit dem ganzheitlichen Service des Gutachternetzwerkes brauchen Sie sich um nichts mehr Sorgen machen.