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Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB: Das sollten Unfallgeschädigte wissen

Das kompliziert klingende Wort ‚Schadensminderungspflicht‘ kann nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu Problemen führen, wenn Geschädigte in Eigenregie den ‚Kampf‘ mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen. Machen Sie sich im Schadensfall keine Illusionen: Die Versicherung der Gegenseite lauert nur auf Fehler bzw. unwirtschaftliche Entscheidungen, um Regulierungskosten nicht übernehmen oder den kürzungsfreudigen Rotstift ansetzen zu können.

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Definition: Was ist unter Schadensminderungspflicht zu verstehen?

Unter Schadensminderungspflicht ist im Zuge der Versicherungsregulierung nach einem Autounfall zu verstehen, dass Geschädigte den Kostenaufwand so gering bzw. wirtschaftlich wie möglich halten müssen. § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert die Grundlagen dieser Obliegenheit: Gegnerische Kfz-Versicherer können unnötige Regulierungskosten ganz oder teilweise ablehnen. Eine Missachtung der Schadensminderungspflicht kann zum Mitverschulden führen.

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Kurz & knapp informiert: Die wichtigsten Fragen zur Schadensminderungspflicht

Was bedeutet Schadensminderungspflicht nach einem Unfall?

Laut § 254 BGB bedeutet Schadensminderungspflicht, dass Unfallopfer die Regulierungskosten bei der Abwicklung des Schadens mit unwirtschaftlichen Entscheidungen nicht künstlich in die Höhe treiben dürfen. Hier finden Sie Beispiele für die Schadensminderungspflicht.

Kann die Versicherung Leistungen kürzen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers darf Leistungen nur kürzen, wenn diese gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. Am besten lassen sich Forderungen nach Ersatz für den Unfallschaden auf Basis eines unabhängigen Sachverständigengutachtens durchsetzen. Hier Schaden melden! Ungerechtfertigte Versicherungskürzungen sind mit einem Fachanwalt abzuwenden.

Wann wird die Schadensminderungspflicht verletzt?

Die Schadensminderungspflicht wird verletzt, wenn ein Unfallgeschädigter mehr Kosten entstehen lässt, als eigentlich notwendig wären. Beispiel: Er lässt den Unfallwagen 500 km abschleppen, obwohl eine Fachwerkstatt nur 15 km vom Unfallort entfernt ist. Auf verursachten Mehrkosten wird er sitzen bleiben.

Was passiert, wenn die Schadensminderungspflicht verletzt wird?

Laut Gesetzestext erlangt der Geschädigte eine Mitschuld. Der gegnerische Versicherer muss zusätzliche Kosten nicht zahlen, wenn nachweislich gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen wurde. Geschädigte nehmen dann ein Mitverschulden auf sich, es kann unter Umständen teuer werden.

Wer Rechte hat, ist auch an die Schadensminderungspflicht gebunden!

Natürlich haben Unfallgeschädigte viele Rechte: Diese setzen sie am konsequentesten mit einem unparteiischen Kfz Gutachter wie David Griesche in Berlin & Brandenburg um. Sie stellen nicht nur sicher, dass Schadenersatz in voller Höhe vom ersatzpflichtigen Versicherer eingefordert wird: Mit professionellem Gutachterservice wird die Schadensminderungspflicht erst gar nicht zu einem Thema.

„Super Service! Extrem schnell und zuverlässig!“
(sagt A. Weinert in Ihrer 5 Sterne Rezension bei Google zum Service von David Griesche)
5/5

Schadensminderungspflicht nach einem Unfall für Geschädigte

Eines ist vollkommen klar und auch absolut berechtigt: Nach einem fremdverschuldeten Autounfall haben Sie als Geschädigter eigentlich nur Ihre umfassenden Rechte im Kopf. Sie möchten den entstandenen Schaden schnellstmöglich beheben lassen. Pflichten verbinden die meisten nicht mit einem Schaden.

Eine zeitnahe Reparatur des verunfallten Fahrzeugs im Zuge der Schadensregulierung ist auch in Ihrem Interesse, schließlich möchten Sie bald wieder mobil sein. Zu den wichtigsten Rechten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zählen:

Was muss ich beim Felgentuning beachten?

Daraus folgt, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Felgentausch vor dem Einbau geklärt sein müssen. Tuningfans sind gut beraten, bei Zweifeln mit Blick auf vorhandene Prüfzeichen einen erfahrenen Experten hinzuzuziehen. Versprechungen für im Internet bestellte Tuningteile sind in Deutschland nicht zwangsläufig rechtssicher. Ein Blick in Paragraf 22 StVZO zeigt, wie eine Betriebserlaubnis für bestimmte Teile eines Fahrzeugs erteilt werden kann.

Eine runde Sache? Neue Felgen einbauen lassen

Für Felgen gilt als Orientierung: Handelt es sich um eintragungsfreie Leichtmetallräder, die der TÜV bereits geprüft hat, können Sie nach dem Einbau losfahren. Gibt es ein Teilegutachten für Felgen, ist der Aufwand höher: Ein Gutachter muss den Umbau mit seinem technischen Wissen prüfen und die technische Zulässigkeit dokumentieren. Erst dann kann der Nachtrag in den Fahrzeugpapieren erfolgen.

Die Pflichten als Geschädigter bei der Schadensminderung

Mit einem unabhängigen Kfz Gutachter an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass all diese Rechte in den Fokus rücken. Sie können sich zudem darauf verlassen, dass durch die erfahrene Gutachterexpertise bei allen Positionen auf der Abrechnung die Schadensminderungspflicht eingehalten wird. Hauptbasis Ihrer Anspruchsdurchsetzung wird das Unfallgutachten sein, aus dem sich konkrete Beträge für Ihre Rechtsansprüche ableiten lassen werden.

§ 254 BGB: Rechtliche Grundlage der Schadensminderung

Pflichten von Geschädigten, was bedeutet das konkret? Die Lektüre des zitierten Paragrafen zeigt, was die Schadensminderungspflicht bedeutet. Wer die Kosten nicht in einem angemessenen, wirtschaftlichen Rahmen hält, erlangt eine Mitschuld. Unberechtigte oder überzogene Leistungsforderungen muss die gegnerische Autoversicherung dann nicht oder nur in gekürzter Form zahlen.

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Was bedeutet das ganz praktisch für die Schadenregulierung?

2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Aktenzeichen VI ZR 673/15 [NJW 2017, 953] ein Urteil gefällt, dass Geschädigte bei der Versicherungsregulierung den wirtschaftlichsten Weg zu wählen haben. Durch das Kriterium der Zumutbarkeit ergeben sich in jedem einzelnen Fall immer individuelle Handlungs– und Interpretationsspielräume jenseits der konkreten Rechtsprechung.

Urteil mit Signalwirkung für Maßnahmen zur Schadensbeseitigung

Ganz klar aber besagt dieses Grundsatzurteil, dass Unfallgeschädigte keinerlei Verpflichtung haben, Marktforschung o.ä. Maßnahmen zu betreiben, um der Schadensminderungspflicht gerecht zu werden: Sie dürfen sich auf das Fachurteil eines Kfz-Sachverständigen verlassen! Dieses wegweisende Gerichtsurteil spricht ganz klar dafür, die Schadensabwicklung nicht in Eigenregie durchzuführen. So stiege die Gefahr, dass der Haftpflichtversicherer unbemerkt Kürzungen vornimmt.

Unfallgeschädigte müssen nicht alles wissen!

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Zwischenfazit: Schadensminderungspflicht lässt eine positive Bedeutung zu!

Insofern ist die Schadensminderungspflicht im positiven Sinn als Schutz für den Geschädigten zu sehen: Wer sich daran hält, kann mit der Übernahme aller Schadenersatzforderungen in voller Höhe rechnen. Das gelingt erfahrungsgemäß am besten mit dem ganzheitlichen Regulierungsservice eines unabhängigen Kfz Gutachterbüros.

Für welche Versicherungen ist die Schadensminderungspflicht relevant?

Zu beachten ist, dass das Konstrukt der Schadensminderungspflicht in der Versicherungswelt weit verbreitet ist: Sie gilt in vielen weiteren Versicherungssparten, wobei vor allem die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung zu nennen sind.

Was in diesem Falle gilt...

Auch hier gilt im Schadensfall: Die entstehenden Kosten für die Versicherung müssen angemessen und somit gerechtfertigt sein. Ob ein Verstoß gegen die Schadendminderungsobliegenheit vorliegt, lässt sich folglich immer nur im Einzelfall festlegen. Kosten und Aufwand sind abzuwägen. Je höher der Schaden, desto unverzichtbarer erscheint ein Gutachter. Bei einem Totalschaden erfolgt die Auszahlung anhand von Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Was passiert, wenn die Schadensminderungspflicht verletzt wird?

Verstößt der Geschädigte bzw. Versicherungsnehmer in einem anderen Bereich gegen die hier thematisch fokussierte Schadensminderungsobliegenheit, wird die Versicherung des Schädigers entstandene Mehrkosten nicht tragen.

Was in diesem Falle gilt...

Auch hier gilt im Schadensfall: Die entstehenden Kosten für die Versicherung müssen angemessen und somit gerechtfertigt sein. Ob ein Verstoß gegen die Schadendminderungsobliegenheit vorliegt, lässt sich folglich immer nur im Einzelfall festlegen. Kosten und Aufwand sind abzuwägen. Je höher der Schaden, desto unverzichtbarer erscheint ein Gutachter. Bei einem Totalschaden erfolgt die Auszahlung anhand von Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Was passiert, wenn die Schadensminderungspflicht verletzt wird?

Verstößt der Geschädigte bzw. Versicherungsnehmer in einem anderen Bereich gegen die hier thematisch fokussierte Schadensminderungsobliegenheit, wird die Versicherung des Schädigers entstandene Mehrkosten nicht tragen.

Von Mehrkosten kann bei einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht die Rede sein, da bestimmte Kostenfaktoren gar nicht hätten anfallen müssen. Im Folgenden liefern wir zum besseren Verständnis konkrete Beispiele, die einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Beispiele aus dem Alltag für die Schadensminderungspflicht

Auch wenn sich der Unfall- bzw. Schadenverursacher mit berechtigten Forderungen konfrontiert sieht, darf sich dessen Haftpflichtversicherung gegen eine übermäßige finanzielle Belastung wehren. Das ist immer der Fall, wenn -wie in diesen Beispielen- ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt.

Maßgeblich ist stets das Prinzip der Geringhaltung eines Schadens, unwirtschaftliche Entscheidungen hat jeder Geschädigte zu unterlassen!

Die Höhe der Abschleppkosten aufgrund eines Schadens

Wer seinen Unfallwagen mehrere hundert Kilometer wegen eines Schadens bis zur Wunschwerkstatt abschleppen lässt, begeht einen klaren Verstopf gegen die Schadensminderungspflicht. In der Regel muss die eintrittspflichtige Versicherungsgesellschaft nur für das ortsnahe Abschleppen bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt zahlen. Alles andere verletzt die Pflicht, wirtschaftlich Entscheidungen zu treffen.

Reparaturdauer und daraus resultierender Nutzungsausfall

Schadenminderungspflicht bedeutet, dass die Versicherungsabwicklung nicht künstlich in die Länge gezogen wird. Der Reparaturauftrag ist bei klarer Sachlage möglichst zeitnah zu erteilen. Eventuell kann die Schadensminderungspflicht die Zustimmung zu einer Notreparatur erforderlich machen. Hintergrund ist, dass die Versicherung für eine längere Ausfallzeit eine höhere Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen hätte.

Mietwagenkosten: Kein Kleinstwagen gegen einen flotten Sportwagen

Geschädigten steht für die unfallbedingte Reparaturdauer auf Kosten der Gegenseite alternativ zum Nutzungsausfall ein Mietwagen als temporärer Ersatz zu. Dieser muss gemäß Schadenminderungspflicht derselben Fahrzeugklasse entsprechen, um eine Übernahme der Mietwagenkosten zu garantieren. Wer eine höhere Fahrzeugklasse bewusst wählt, verstößt gegen die Schadenminderungspflicht und bleibt auf Kosten sitzen.

Wahl einer wirtschaftlich angemessenen Reparaturmethode

Liegt nur ein kleiner, oberflächlicher Lackkratzer vor, wird die Versicherung in der Regel für Smart-Repair-Verfahren bezahlen. Geschädigte verstoßen ganz klar gegen die hier beschriebene Schadensminderung, wenn sie den kompletten Bereich des Fahrzeugs sofort vollständig neu lackieren lassen. Durch das Fachurteil im unparteiischen Schadengutachten kommen solche Fälle mit professionellem Regulierungsservice nicht vor.

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Begutachtung des Unfallschadens auf Wunsch direkt am Unfallort oder bei Ihnen vor Ort.

Fazit: Nutzen Sie Ihr Recht als Geschädigter auf einen neutralen (!) Kfz Gutachter

Sie haben hier nachvollziehen können, dass Sie als Unfallgeschädigter umfassende Rechte genießen. Es gibt demnach überhaupt keinen Grund, ‚Angst‘ vor der Schadenminderungspflicht zu haben. Es handelt sich lediglich um den formalen Regulierungsrahmen, der den Maßstäben der Wirtschaftlichkeit zu entsprechen hat.

Sie machen automatisch alles richtig, wenn Sie die Schadensregulierung mit einem unparteiischen Kfz Gutachter in erfahrene Hände legen: Dieser wird mit einem belastbaren Gutachten alle Entscheidungen fundiert treffen, sodass Sie mit dem Konstrukt der Schadensminderungspflicht erst gar nicht in Berührung kommen werden. Lassen Sie sich am besten direkt am Unfallort unterstützen, um mit der Beweissicherung und anschließenden Gutachtenerstellung die Basis für eine problemlose Schadenabwicklung zu legen. Bei Eigenverschulden oder höherer Gewalt greift übrigens in der Vollkaskoversicherung auch die Schadensminderungspflicht.

Sie sollten die folgende Kernbotschaft mit aus diesem Ratgeber zur Schadensminderungspflicht nehmen:

Sie sind nach einem nicht selbst verschuldeten Autounfall in puncto Schadensbeseitigung in einer rechtlich starken und vor allem selbstbestimmten Position. Die Schadenminderungspflicht ist in keinem Fall als Freifahrtschein für Kürzungen durch die Versicherung zu verstehen. Sie müssen und sollten nicht auf die Regulierungsvorschläge zur Schadensbehebung der gegnerischen (!) Versicherungsgesellschaft eingehen.

Mit der Entscheidung, selbst einen Schadengutachter wie David Griesche in Berlin und Brandenburg zu beauftragen, legen Sie den Fokus auf Ihre Ersatzansprüche. Kommt es zu Problemen mit der Versicherung, sind Sie durch das leistungsstarke Gutachternetzwerk für alle Szenarien optimal aufgestellt. Im Bedarfsfall wird Sie ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dem Gutachternetzwerk unterstützen.

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