Das erwartet Sie hier:
- Definition
- Kurz & übersichtlich
- Häufige Fragen
- Achtung! Gegnerische Versicherung
- Technische vs. merkantile Wertminderung
- BGH Urteil
- Ausnahmen
- Berechnung & Methoden
- Fazit
Nach einem unverschuldeten Autounfall (= Kfz-Haftpflichtschaden) sollten Sie den merkantilen Minderwert als wichtiges Thema sofort auf der Rechnung haben. Es geht um viel Geld! Je neuer das verunfallte Fahrzeug und je größer der Schaden ist, desto höher fallen Ihre Schadenersatzansprüche für merkantilen Minderwert aus. Nicht selten stehen Unfallgeschädigten (wie im Beispiel weiter unten) mehrere hundert Euro zu!
Ihr Fahrzeug hat sich nach dem Unfall „verändert“: Es wird zukünftig als Unfallwagen gelten und einen finanziellen Makel aufweisen (Ausnahme sind Bagatellschäden bzw. Einfachschäden). Hierzu spricht der Bundesgerichtshof Geschädigten einen finanziellen Ausgleich für den merkantilen Minderwert zu. Um Ihre Ansprüche in voller Höhe nach einem Autounfall durchsetzen zu können, sollten Sie sich unbedingt an ein unabhängiges Kfz-Gutachterbüro wenden.
Das erwartet Sie hier:
Merkantiler Minderwert (Wertminderung) stellt Schadenersatz für die Kaufpreisminderung eines Unfallfahrzeugs dar. Auch wenn ein verunfallter Wagen bei der Schadensregulierung vollständig fachmännisch repariert wurde, wird es einen geringeren Verkaufswert aufweisen. Für den erlittenen Wertverlust sind Unfallgeschädigte zu entschädigen. Der BGH spricht von einer Minderung des Veräußerungswertes (vergl. Aktenzeichen VI ZR 357/03).
Wir prüfen den Unfallschaden schnell und unabhängig
Begutachtung des Unfallschadens auf Wunsch direkt am Unfallort oder bei Ihnen vor Ort.
Nach einem Unfall geht es nicht nur um die Schadenshöhe bzw. Reparaturkosten. Sie sollten auf Ihre mitunter hohen Schadenersatzansprüche auf merkantilen Minderwert nicht verzichten. Ansonsten stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt beim Verkauf des verunfallten Fahrzeugs ein erheblicher finanzieller Verlust ein. Beachten Sie, dass Sie den Wagen nicht mehr als unfallfrei deklarieren dürfen, es herrscht Offenbarungspflicht.
wie für ein identisches Fahrzeug ohne Vorschaden? Mit Sicherheit nicht, und damit ist die Problematik des merkantilen Minderwertes auf den Punkt gebracht. Da es sich um einen fiktiven Wert handelt und es zahlreiche Berechnungsmethoden gibt, ist ein unabhängiger Autogutachter für Ihre Ansprüche in der Regulierungspraxis unverzichtbar. Er wird nicht nur den Schaden beziffern, sondern auch merkantilen Minderwert im Rahmen der Schadensregulierung auf Gutachtenbasis einfordern.
Der Versicherungsgutachter des Schadenverursachers hat kein Interesse daran, Ihre Schadenersatzansprüche nach einem Autounfall zu maximieren. Das gilt nicht nur für den merkantilen Minderwert, sondern auch für weitere Schadensposten wie die Kosten für die Reparatur, die Nutzungsausfallentschädigung oder die Bestimmung der unfallbedingten Ausfallzeit.
Im Gutachten wird der Kfz-Sachverständige je nach Blechschaden und Reparaturmethoden zwischen technischer und merkantiler Wertminderung unterscheiden. Bei der technischen Wertminderung kann trotz professioneller Instandsetzung mit Blick auf die Optik oder die Gebrauchsfähigkeit ein Makel zurückbleiben.
Sehr oft handelt es sich um Farbtonunterschiede, falls eine Beilackierung von Anbauteilen aufgrund eines Blechschadens notwendig ist. Im Falle von Richtarbeiten können die Fahreigenschaften in Mitleidenschaft gezogen sein. Karosseriearbeiten bzw. Richtarbeiten können einen technischen Minderwert begründen.
Beim merkantilen Minderwert hingegen können alle Schäden technisch einwandfrei beseitigt werden. Trotzdem wirkt sich ein Vorschaden negativ auf den Wert des Fahrzeugs aus, was dem merkantilen Minderwert entspricht.
Bereits 1958 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem wegweisenden Urteil zum merkantilen Minderwert den Weg für legitime Schadenersatzansprüche geebnet, indem die Erstattungsfähigkeit festgestellt wurde. Das hat sich bis heute nicht geändert, sodass es sich um eine Konstante für die Bemessung des Schadensumfangs handelt.
Aktuellere Gerichtsentscheidungen auch auf regionaler Ebene stärken die Rechte von Unfallgeschädigten auf Ersatz für den erlittenen Minderwert: Demnach kann merkantiler Minderwert auch bei fiktiver Abrechnung geltend gemacht werden, es besteht kein Zwang zur Durchführung der Instandsetzung. Da auch diese nichts am erlittenen Wertverlust bzw. geringeren Fahrzeugwert ändern würde, sind solche Gerichtsentscheidungen zur fiktiven Abrechnung des merkantilen Minderwertes logisch.
In einem weiteren Urteil stellt der BGH fest, dass auch bei Nutzfahrzeugen oder Sonderfahrzeugen ein merkantiler Minderwert gegeben sein kann. Hierbei handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, sodass keine generellen Aussagen möglich sind. Der deutsche Oldtimerrechtstag hat 2009 beschlossen, dass auch für Oldtimer ein merkantiler Minderwert anzunehmen ist, da Unfallschäden die historische Substanz unmittelbar mindern.
Bei alten Fahrzeugen (ab dem 5. Jahr nach der Zulassung) und einer Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometern weigern sich viele Haftpflichtversicherer, merkantilen Minderwert anzuerkennen. Sie argumentieren damit, dass die Reparatur bei älteren Fahrzeugen eher zu einer Wertsteigerung führt. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Laut Urteil des Landgerichts Duisburg steht Geschädigten kein merkantiler Minderwert zu, wenn das Unfallauto unrepariert verkauft wird.
In der Tat sehen viele Berechnungsmodelle für den merkantilen Minderwert nur für die ersten 4 Betriebsjahre und bis zu 100.000 km Laufleistung vor. 2005 hat der BGH einem Fahrzeugbesitzer allerdings merkantilen Minderwert zugesprochen, obwohl bereits mehr als 150.000 Kilometer auf dem Tacho standen.
Jahre und Betriebsleistung sind nicht in Stein gemeißelt: Hieran erkennen Sie, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche im Einzelfall immer prüfen sollten. Für etwaige Anwaltskosten muss bei eigener Unschuld auch die Versicherung des Schadenverursachers aufkommen, falls es zu einer Beratung oder sogar Auseinandersetzung vor Gericht kommt.
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Die Berechnung des merkantilen Minderwertes ist eine klassische Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen abgesehen von der Kalkulation der Reparaturkosten oder der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur. Der Experte wird jedes Wertverhältnis zielfokussiert beurteilen können.
Legen Sie das Schadensmanagement nach dem Unfall in die Hände von Gutachter David Griesche, wird merkantiler Minderwert als Posten automatisch bei der Erstellung des Unfallgutachtens berücksichtigt. Hinzu kommen weitere Schadenersatzansprüche wie ein Mietwagen, Nutzungsausfall, eine Unkostenpauschale, Übernahme von Anwaltskosten und vieles mehr. Lassen Sie sich nach dem Unfall persönlich beraten, um schnell Handlungssicherheit zu erlangen.
Am einfachsten lässt sich der merkantile Minderwert mit der Faustformel berechnen: Den ersten 4 Betriebsjahren werden Prozentwerte für die minderwerterheblichen Reparaturkosten zugeordnet, und zwar 25 %, 20 %, 15 und 10 %. Sie erkennen sofort, dass der merkantile Minderwert im ersten Zulassungsjahr am schwersten wiegt. Danach sinkt der Wert deutlich.
Weist das unabhängige Schadensgutachten minderwerterhebliche Reparaturkosten von 4.000 Euro auf, stehen Ihnen 1.000 Euro als Entschädigung für merkantilen Minderwert zu (angenommenes Fahrzeugalter = 10 Monate). An dieser Summe erkennen Sie, warum Sie spätestens jetzt das Thema merkantiler Minderwert auf Ihrer Schadensabrechnung haben sollten.
Um merkantile Wertminderung berechnen zu können, wird der Autogutachter je nach Modell und regionalen Besonderheiten des Gebrauchtwagenmarktes folgende Faktoren berücksichtigen:
In der weiter unten folgenden Übersicht finden Sie die gängigsten Methoden, um den merkantilen Minderwert berechnen zu können. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Gutachter die richtige Formel mit aussagekräftigen Parametern nutzt. Der Bundesgerichtshof spricht sich übrigens für die Methode nach Ruhkopf und Sahm aus. Bereits an den Bezeichnungen erkennen Sie, dass einige Berechnungsmodelle nur regional verwendet werden. Einige Methoden wie jene des 13. Verkehrsgerichtstages spielen nur eine Nebenrolle.
Die Berechnungsmethode nach Ruhkopf & Sahm kommt auch aufgrund der Empfehlung des BGH sehr häufig zum Einsatz. Besonders bei der Schätzung des Zeitwertes fließt die Expertise des Kfz Gutachters ein.
Berücksichtigt werden der Neupreis / Listenpreis, Marktveränderungen, der Zeitwert, die Gesamtreparaturkosten und Arbeitskosten (alle Beträge in netto) und das Alter des Fahrzeugs. Viele der folgenden Modelle orientieren sich an Ruhkopf und Sam, sodass im Ergebnis nur leichte Abweichungen zu erwarten sind. Das setzt aber voraus, dass Geschädigte das Schadensmanagement der Versicherung des Unfallgegners konsequent ablehnen.
Halbgewachs berücksichtigt in der Formel auch den Arbeitslohn bzw. Lohnkosten.
(dieser Berechnungsansatz gilt als überholt).
Diese Methode ist regional begrenzt. Hier spielen Kosten für die Instandsetzung und das Fahrzeugalter in Jahren die Hauptrolle.
Diese Methode ist regional begrenzt. Hier spielen Laufleistung und Reparaturkosten die Hauptrolle, keine Wertminderung ab 100.000 km Betriebsleistung.
Dieses Modell ist aufgrund einer Entscheidung des Gerichts in Kassel nur von regionaler Bedeutung.
(dieser Berechnungsansatz gilt als überholt).
Bei diesem sehr komplexen Modell des Bundesverbandes der Kfz-Sachverständigen kommen zahlreiche Variablen wie die Marktgängigkeit, die Ausstattung, der Zustand, die Anzahl der Besitzer, der Wiederbeschaffungswert und das Fahrzeugalter als Variablen in die Rechnung.
Bei dieser sehr komplexen Methode nach Zeisberger kommen zu den bekannten Variablen noch weitere hinzu, und zwar für Vorschäden, den Schadenumfang und die Marktgängigkeit. Für das Fahrzeugalter gibt es einen Korrekturfaktor. Hieran erkennen Sie, dass sich solche Formeln nur mit fundierter Sachverständigenexpertise aussagekräftig nutzen lassen.
Diese kommen kaum zum Einsatz, eher ein theoretischer Ansatz.
Auch ohne in die Tiefe der Berechnung vorzudringen, haben Sie hier einen Eindruck von der Komplexität gewinnen können. Gleichzeitig konnten Sie zahlenbasiert nachvollziehen, dass es beim merkantilen Minderwert nach einem unverschuldeten Autounfall um viel Geld gehen kann. Verzichten Sie nicht auf finanziellen Ersatz für den Unfallschaden. Daher sollten Sie nach einem fremdverschuldeten Unfall (= Haftpflichtfall) Ihr gutes Recht nutzen und selbst auf Kosten der Autoversicherung des Unfallverursachers einen unabhängigen Kfz Gutachter einzuschalten.
Sie setzen mit David Griesche für Ihre Handlungssicherheit auf einen TÜV-zertifizierten Experten (auch für Oldtimer), der rund um die Uhr für Unfallopfer im Einsatz ist. Nutzen Sie die unkomplizierte Kontaktaufnahme und ein leistungsstarkes Gutachternetzwerk, um eine individuelle Regulierungslösung sehr zeitnah nach dem Unfall in die Wege zu leiten.
Keine Angst, Sie müssen sich selber nicht mit den Formeln auskennen und alle Werte mühsam herleiten. Für Ihren Gutachter ist es tägliche Routine, bei der Gutachtenerstellung auch den merkantilen Minderwert als Schadensposten zu berücksichtigen. Diese Routine in Kombination mit Unabhängigkeit des gesamten Gutachternetzwerkes wird sich für Sie in jeder Hinsicht auszahlen!